Erfahrungen mit RegTP-Aussenstellen bei Anzeigen nach § 9 BEMFV

Dieses Dokument enthält Links auf folgende erläuternde Dokumente:

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Im Zip-Archiv nicht enthalten sind die Verweise auf grundlegende Dokumente und Programme wie sie von der RegTP oder den Programmautoren auch im Internet verfügbar sind:

Angeregt durch viele Rückgaben von Anzeigen nach § 9 BEMFV im OV C01 habe ich die Rückgabegründe analysiert und mit den Regelungen der BEMFV und der zugehörigen Anleitung (Stand 11.12.2002) verglichen und schliesslich mit den Aussenstellen Rosenheim und Landshut, die für C01 am wichtigsten sind, telefonisch Kontakt aufgenommen. In beiden Fällen konnte ich ähnliche Vorgehensweisen feststellen, die aber nach meiner festen Überzeugung und teilweise auch Eingeständnis der RegTP-Mitarbeiter mit den geltenden Regelungen nicht in Einklang stehen. Dabei soll nicht verschwiegen werden, dass es durchaus eine Reihe von (vermeidbaren) Fehlern gibt, die seitens der anzeigenden Funkamateure immer wieder vorkommen.

Wer seine Anzeige von der Beh&ounk;rde zurück erhält, aber der unumst&ounl;ßlichen Meinung ist, dass sie sowohl vollständig als auch richtig ist, könnte sich für den geradlinigen "Rechtsweg" interessieren. Vorformulierte Textbausteine für das Schreiben an die Behörde sind für einige immer wiederkehrende Fälle zusammen mit näheren Hinweisen auf die zweckmässige Vorgehensweise in diesem Dokument enthalten.

Beide Aussenstellen prüfen (bislang) tiefer als sie es nach dem Wortlaut der BEMFV und der Anleitung dürfen. Dabei muss anerkannt werden, dass man bei der Prüfung unbedingt sicher gehen will, dass wirklich alle Personenschutz- und HSM-Grenzwerte eingehalten sind und sich dies aus der Erklärung auch für fachlich nicht qualifizierte Personen ablesen lässt. Das ist aber gar nicht (mehr) Aufgabe der Aussenstellen!

Die tiefere Prüfung wird damit begründet, dass "berechtigte Personen" oder deren Rechtsvertreter die Erklärungen auf Anfrage einsehen dürfen. Oder die Erklärung wird sogar (wie bei den Standortbescheinigungen) in Kopie ausgehändigt. Zu diesem Personenkreis gehören unzweifelhaft alle Nachbarn, die "Befürchtungen in Richtung Elektrosmog" geltend machen.

Ich persönlich ziehe daraus die Lehre, dass die Anzeige möglichst wenig Informationen - ausser den unbedingt notwendigen - enthalten sollte. Und da ich nicht weiss, ob z.B. auch das Anschreiben ggf. mitkopiert wird, lasse ich es in Zukunft genauso weg, wie Telefon und Fax-Nummern oder e-Mail-Adresse (freiwillige Angaben).

Bestätigt wurde mir auch der Verdacht, dass die Außenstellen mit der BEMFV überrollt und allein gelassen wurden. Verfahrensanweisung: Fehlanzeige. "Schulung? NULL!"

Notwendige Informationen

Die Anleitung sagt im Teil 2 sehr klar und abschliessend, was eingereicht werden muss:

Da im Anzeigeformblatt jegliche Änderungen oder Ergänzungen unzulässig sind, muss man alle sonstigen für notwendig gehaltenen Informationen in der zeichnerischen Darstellung unterbringen (ggf. mehrere Blätter). Wo erklärt werden soll, mit welchem der 4 möglichen Verfahren die Einhaltung der Grenzwerte ermittelt wurde, ist nicht festgelegt. Im Anzeigeformblatt jedenfalls nicht (keine Ergänzungen!).

Häufig gemachte Fehler oder: Worauf muss ich achten?

Eine Checkliste findet sich am Ende dieses Dokumentes.

Definitionen

Viele Zurückweisungen beruhen einfach darauf, dass sich der einreichende Funkamateur oder die auswertende RegTP-Aussenstelle nicht ganz exakt an die Definitionen des § 2 der BEMFV hält. Dazu sind die Definitionen aber da und es ist auch alles sehr klar definiert. Hier die Wichtigsten:

In den Fällen des "Ergänzungsbereiches" und/oder des "Einwirkungsbereiches" muss der Betreiber in geeigneter Weise den Schutz von Trägern aktiver Körperhilfsmittel ermöglichen, die sich in diesen Bereichen aufhalten.
Und er muss eine Dokumentation darüber bereithalten (§ 10 BEMFV und § 3.6 der Anleitung). Im Falle des "Einwirkungsbereiches" auch dann, wenn es gar keine Überschreitungen gibt, denn wer "..der Anzeigepflicht nach § 8 Abs.2 (ohne Überschreitung) oder 3 (mit Überschreitung) unterliegt, hat den Einwirkungsbereich ... in einer zeichnerische Darstellung anzugeben". Im Zweifelsfalle sollte man lieber eine Konfiguration mit geringerer Leistung wählen, als sich auf dieses "glatte Parkett" zu begeben (einfach gelagerte Sonderfälle ausgenommen).

Besonderheiten bei der Rechnung und Messung

Prinzipiel kann die Einhaltung des "Standortbezogenen Sicherheitsabstandes" auf vier verschiedene Arten bestimmt werden:

Dokumentation

Der Umfang der Dokumentation ist im Teil 3 der Anleitung genau erläutert. Hier soll nur der Teil betrachtet werden, der mit eingereicht oder zumindest genau betrachtet worden sein muss, damit die Erklärungen auch guten Gewissens abgegeben und unterschrieben werden können.

Zur Fernfeldberechnung

Aus den diversen Konfigurationen wird der "Standortbezogene Sicherheitsabstand" (siehe Definition was dazu gehört und was nicht!) ermittelt und ausgehend vom jeweils äussersten Ende der Antenne in die Skizze eingezeichnet. Bei 4,5m und einer GP mit 50cm langen Radialen ist es ein Kreis mit 5m Radius. Je Antenne gibt es nur einen einzigen "standortbezogenen Sicherheitsabstand" und damit auch nur eine Linie.

Wenn dieser Kreis (oder welche Figur auch immer!) vollständig innerhalb des "kontrollierbaren Bereiches" liegt, ist alles erledigt. Wenn nicht, gibt es zwei Fälle in denen eine Seitenansicht sehr einfach die geforderte Nachvollziehbarkeit der Darstellung sicherstellt:

  1. es wird nur der Luftraum oberhalb von 2m über der angrenzenden Strasse, Weg, Nachbargarten usw. genutzt. Dann stellt die Seitenansicht alles klar, wenn man darin den benutzten Luftraum auch als Teil des "kontrollierbaren Bereiches" ausgewiesen und den "Standortbezogenen Sicherheitsabstand" in der Seitenansicht dargestellt hat. Gegebenenfalls sollte man nicht einfach Kreisbögen um die untersten Enden der Antenne zeichnen, sondern das Vertikaldiagramm heranziehen und alle 10 Grad die Sicherheitsabstände berechnen und darstellen.

  2. nur der größte HSM-Sicherheitsabstand (im Bereich 9 kHz bis 50 MHz!) überschreitet die Grundstücksgrenze und reicht teilweise so weit herab, dass ein "Ergänzungsbereich" in Anspruch genommen werden muss. Dann liefert die Seitenansicht den (horizontalen) Abstand, mit dem in der Draufsicht der "Ergänzungsbereich" eingezeichnet werden kann (z.B. Kreisbogenstück ausserhalb des eigenen Grundstückes). Dieser fällt in der Regel sehr viel kleiner aus, als nach der Draufsicht zu vermuten wäre! Besser ist es allerdings, die kritische Konfiguration so zu beschneiden, dass sich letztlich der Fall a) ergibt. Auf dem Transceiver sollte dann ein Aufkleber mit der kritischen Konfiguration kleben. Nicht nur (aber auch) für den gelegentlichen Gast-OP.

Zur Messung

Bei der Messung sind - neben dem "kontrollierbaren Bereich" - die Messpunkte numeriert in die Skizze einzuzeichnen und für jede gemessene Antenne auf der Skizze zu vermerken, dass die Messwerte der elektrischen und magnetischen Feldstärke an allen Meßpunkten und bei allen verwendeten Konfigurationen die Grenzwerte nach § 3 Satz 1 BEMFV unterschreiten. Einfacher geht es nicht!

Der Formulierungsvorschlag der DARC-Verbandsbetreuung (DL4GWS vom 11.02.2003) lautet:

An den eingezeichneten Meßpunkten MP1 bis MP... wurden die elektrischen und magnetischen Feldstärken E und H für die angegebenen Leistungen und alle Amateurfunkbänder gemessen. Alle Meßergebnisse an allen Meßpunkten unterschreiten die zur Zeit nach BEMFV geltenden Grenzwerte für Personenschutz und Herzschrittmacher. Bei den Messungen wurde die drehbare Richtantenne den jeweiligen Meßpunkten zugewandt.

Falls an einem Messpunkt nur einer der beiden Messwerte (E oder H) überschritten ist, sollte überprüft werden, ob die Kombination nicht doch zulässig ist. Dazu steht in WATT32 eine Funktion zur Verfügung aber auch DL8DWW hat mit dem Excel-Arbeitsblatt NAHFELD.XLT ein einfach handhabbares Tool entwickelt.

Zur Dokumentation der Messung gibt es von der RegTP 2 Formblätter und eine Anleitung zum Ausfüllen, von denen aber nur das Blatt Allgemeine Angaben und die Anleitung verwendbar sind. Das Auswerteblatt (hier eine veraltete Version) ist nicht verwendbar, da es nur eine Spalte für die HSM-Werte enthält und nicht zwischen der bei der Messung verwendeten Modulationsart (z.B. Dauerträger (N0N)) und der für die HSM-Grenzwerte verantwortlichen Modulationsart unterscheidet. In diese Formblätter "sollen" die Messergebnisse zur Erleichterung der Nachkontrolle eingetragen werden. Die Formblätter werden nicht mitgeschickt, sondern bleiben beim Funkamateur in den bereitzuhaltenden Unterlagen. Kombinationen von Rechnung (z.B. UKW) und Messung (Kurzwelle) sind möglich.

Zur Nahfeldberechnung

Eine einfache Nahfeldbetrachtung im Falle von Drahtantennen (Dipol und Kelemen-Antennen) ist mit dem DOS-Programm FS3D möglich, das recht brauchbare Werte liefert. Im Gegensatz zu exakten Nahfeldberechnungsprogrammen wie z. B. EZNEC, sind wie bei allen nicht-exakten Nahfeld-Programmen Sicherheiten eingebaut, die aber nicht so gravierend ins Gewicht fallen wie bei der Wiesbeckstudie. Die Anleitung der RegTP enthält weitere Hinweise wie (aber nicht wo) auf das verwendete Verfahren verwiesen werden soll. Die Berechnungsunterlagen werden nicht mit eingereicht.
Wie bei der Messung können die berechneten Wertepaare mit dem Excel-Arbeitsblatt NAHFELD.XLT von DL8DWW auf Zulässigkeit überprüft werden, wenn ein Element des Paares einen Grenzwert überschreitet.

Zur Wiesbeckstudie

Ein sehr leistungsfähiges Tool zur "Berechnung" mit der Wiesbeckstudie stellt das Excel-Arbeitsblatt von DL8DWW und mir dar. Es erleichtert die Auswertung derart, dass man die Studie und das Korrekturblatt eigentlich gar nicht mehr zur Hand nehmen müsste. Die eingebauten Sicherheitsfaktoren sind allerdings erheblich, so dass eine Messung (wenn möglich) vorzuziehen ist. Bei der Anzeige "... ist auf die verwendete Kurvenschar der Studie zu verweisen". Sinnigerweise sind in der veröffentlichten Kurzfassung keine Kurvenscharen sondern "Tabellen der gefitteten Schutzabstände" (Abschnitt 3.4) enthalten, auf die statt dessen verwiesen werden kann.

Checkliste

Die folgende Checkliste sollte vor der Abgabe der Anzeige überprüft werden. Sie dürfte einer vom Prüfer verwendeten Liste nicht unähnlich sein!

Ein Häkchen vor jedem Punkt erspart hoffentlich viel Ärger!

vy 55 de Hartwig, DH2MIC, Stand: 20. 02. 2003

DISCLAIMER: Der Inhalt dieses Dokumentes stellt die persönliche Meinung des Verfassers dar. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen. Die Verwendung der angebotenen Information und Programme erfolgt auf eigenes Risiko.