Auszug aus der BEMFV vom 27.08.2002

§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung (ist)

  1. ...
  2. ...
  3. ...
  4. der standortbezogene Sicherheitsabstand
    der erforderliche Abstand zwischen der Bezugsantenne und dem Bereich, in dem die Grenzwerte nach § 3 Satz 1 unter Einbeziehung der relevanten Feldstärken umliegender ortsfester Funkanlagen eingehalten werden,
  5. ...
  6. ...
  7. der kontrollierbare Bereich
    der Bereich, in dem der Betreiber über den Zutritt oder Aufenthalt von Personen bestimmen kann oder in dem aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse der Zutritt von Personen ausgeschlossen ist,
  8. ...