Auszug aus der Anleitung zur BEMFV

3.6 Einwirkungsbereich für aktive Körperhilfen nach § 10 BEMFV

Der Einwirkungsbereich für aktive Körperhilfen für den Frequenzbereich von 50 MHz bis 3 GHz ist in einer maßstäblichen zeichnerischen Darstellung anzugeben und auf Verlangen vorzulegen.

 
--------------------------------

(Siehe auch § 10 BEMFV)