Auszug aus der Anleitung zur BEMFV
3.6 Einwirkungsbereich für aktive Körperhilfen nach § 10 BEMFV
Der Einwirkungsbereich für aktive Körperhilfen für den Frequenzbereich von 50 MHz bis 3 GHz ist in einer maßstäblichen zeichnerischen Darstellung anzugeben und auf Verlangen vorzulegen.
(Siehe auch § 10 BEMFV)