Auszug aus der Anleitung zur BEMFV vom 6.12.2002 (Stand 11.12.2002)
Teil 3 - Bereitzuhaltende Unterlagen
In diesem Teil wird beschrieben, in welcher Weise die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen nach § 8 Absätze 2 und 3 BEMFV [1] zu dokumentieren ist. In der Dokumentation sind die im Anzeigeformblatt gemachten Angaben zu erläutern. Dazu ist sowohl die Konfiguration der ortsfesten Amateurfunkanlage, als auch das für die Ermittlung der Sicherheitsabstände verwendete Verfahren darzustellen.
3.1 Dokumentation
Bei Fernfeldberechnung:
Der Weg der Berechnung der Sicherheitsabstände ist darzustellen. Die für jede Konfiguration ermittelten Sicherheitsabstände sind in das Formblatt in Anlage 2 einzutragen.
Die Messpunkte sind in den Lageplan einzuzeichnen. Die verwendeten kalibrierten Messgeräte sowie deren Messgenauigkeit sind zu nennen. Die gemessenen Feldstärkewerte sind in ein Messprotokoll einzutragen.
Zur Erleichterung der Nachvollziehbarkeit der Messprotokolle sind die Vorlagen "Messprotokoll für EMVU-Messungen an Amateurfunkanlagen" und "Erläuterungen zum Messprotokoll für EMVU-Messungen an Amateurfunkanlagen" zu verwenden.
Bei Nahfeldberechnung:
Zur Dokumentation sind sowohl die Eingabedateien (Antennengeometrie und Erregungsparameter), als auch die relevanten Seiten der Ausgabedateien mit den Nahfeldfeldstärken beizufügen. Falls die Ausgabedateien sehr umfangreich sind, genügt es, wenn die relevanten Abschnitte vorgelegt werden. Die Punkte mit den höchsten errechneten Feldstärken sind kenntlich zu machen und maßstäblich in den Lageplan einzuzeichnen. In den Lageplan ist ferner der Berechnungsraum einzuzeichnen. Es ist anzugeben, mit welcher Methode die Berechnung durchgeführt wurde.
Bei dem vereinfachten Bewertungsverfahren [5]:
Zur Dokumentation ist auf die angewendete Kurvenschar der Studie zu verweisen.
3.2 Antennendiagramme
Falls bei Richtantennen eine Winkeldämpfung angerechnet wird, sind die relevanten Antennendiagramme (Horizontaldiagramm / Vertikaldiagramm) beizufügen.
3.3 Lageplan
Der Lageplan soll auf der Grundlage des Bebauungs-, Liegenschafts- oder Flächennutzungsplan erstellt sein. Daraus soll die Lage der ortsfesten Amateurfunkanlage in Bezug auf die umliegenden Grundstücke, bzw. öffentlichen Bereiche hervorgehen. Entsprechend den Regelungen der BEMFV ist außerdem die Art der Nutzung angrenzender Grundstücke bzw. Gebäude anzugeben. Dies soll in Form der folgenden Beispiele erfolgen:
Im Lageplan ist eine Legende einzutragen, in der die Art der Nutzung mit einer Nummer zu kennzeichnen ist. Diese Nummer soll dann in das entsprechende Grundstück oder den Bereich eingetragen werden. Falls sich die Art der Nutzung ändert, ist keine neue Anzeige erforderlich.
3.4 Bauzeichnung oder Skizze mit Bemaßung
Falls die Antenne auf einem Bauwerk befestigt ist (Wohngebäude, Nutzgebäude, Antennenmast usw.) ist eine Bauzeichnung oder eine maßstäbliche Skizze mit Bemaßung beizufügen. Darin müssen der Montageort der Antennen, sowie die Antennen maßstäblich eingetragen sein. In die Bauzeichnung sind die erforderlichen standortbezogenen Sicherheitsabstände für jede verwendete Konfiguration einzuzeichnen. Falls die Darstellung von Seitenansicht und Draufsicht keine eindeutige Aussage zur Situation vor Ort zulässt, kann es erforderlich sein, weitere erläuternde Skizzen beizufügen (z.B. bei unterschiedlichem Höhenniveau).
3.5 Konfiguration der ortsfesten Amateurfunkanlage
Die Konfiguration der ortsfesten Amateurfunkanlage umfasst alle einzelnen benutzten Konfigurationen aus Sendefrequenz, Sendeleistung, Sendeantenne und Zuleitungsverlusten.
Im Formblatt in Anlage 2 ist für jede Sendekonfiguration eine Spalte auszufüllen. Dabei ist jeweils die ungünstigste Sendekonfiguration anzugeben. Die ungünstigste Sendekonfiguration ist die Kombination aus Sendeleistung, Antennengewinn und Zuleitungsverlusten, bei der sich innerhalb eines Frequenzbandes der größte Sicherheitsabstand ergibt. Falls der Nachweis durch Fernfeldberechnung erfolgte, sind in das Formblatt auch die jeweiligen ermittelten Sicherheitsabstände einzutragen.
3.6 Einwirkungsbereich für aktive Körperhilfen nach § 10 BEMFV
Der Einwirkungsbereich für aktive Körperhilfen für den Frequenzbereich von 50 MHz bis 3 GHz ist in einer maßstäblichen zeichnerischen Darstellung anzugeben und auf Verlangen vorzulegen.