Auszug aus der Anleitung zur BEMFV vom 6.12.2002 (Stand 11.12.2002)

Teil 2 - Durchführung der Anzeige

Die ortsfeste Amateurfunkanlage ist der zuständigen Außenstelle der Reg TP anzuzeigen. (Die Zuständigkeitsbereiche der Außenstellen sind auf den Internetseiten der Reg TP dargestellt).

2.1 Anzeigeformblatt

Verantwortlich für die Angaben im Anzeigeformblatt (Anlage 1) ist der Betreiber der angezeigten ortsfesten Amateurfunkanlage.

2.2 Standortbezogener Sicherheitsabstand und kontrollierbarer Bereich

Der kontrollierbare Bereich ist in einer maßstäblichen Skizze darzustellen. In der Skizze soll der Standort der Bezugsantenne(n), sowie der dazugehörige standortbezogene Sicherheitsabstand (bzw. Sicherheitsabstände) dargestellt werden. Die Skizze muss wiedergeben, dass der standortbezogene Sicherheitsabstand innerhalb des kontrollierbaren Bereichs endet.

2.3 Umfang der Anzeige

Im Rahmen der Anzeige sind außer den Unterlagen nach Abschnitt 2.1 und 2.2 keine weiteren Unterlagen einzureichen. Alle weiteren Unterlagen sind bei der ortsfesten Amateurfunkanlage bereit zu halten.